Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die GB infraSignal GmbH ist bemüht, die Webseite https://infrasignal.de/ barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), das Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin (BIKTG Bln) sowie die Anforderungen der EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Sollten Ihnen Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei sind, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an [email protected].

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot: www.infraSignal.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.12.2025 erstellt. Die Webseite wurde zuletzt am 03.11.2025 überprüft von der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Berlin. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Website ist teilweise barrierefrei. Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei (Auszug aus dem Prüfbericht der vereinfachten Prüfung vom 03.11.2025):

  • Alternativtexte & zugängliche Namen: Vereinzelt sind Alternativtexte nicht aussagekräftig bzw. Links/Schaltflächen enthalten keinen wahrnehmbaren (zugänglichen) Text.
  • Struktur & Semantik: Teilweise fehlen semantische HTML5-Strukturelemente (Landmarks), außerdem gibt es Auffälligkeiten bei Überschriften-Struktur und -Inhalten.
  • Bedienbarkeit mit Tastatur: Nicht alle Bedienelemente (insbesondere im Prozess „Störung melden“) sind vollständig mit der Tastatur erreichbar bzw. bedienbar; nach bestimmten Interaktionen wird der Fokus an den Seitenanfang gesetzt.
  • Wahrnehmbarkeit: Links und Zustände (z. B. aktiver Menüpunkt) werden teilweise nur über Farbe vermittelt; Kontraste (u. a. Text und Platzhaltertexte) sind stellenweise nicht ausreichend.
  • Bewegte Inhalte: Ein automatisch abspielendes (bewegtes) Hintergrund-Element ist nicht pausier-/stoppbar.
  • Formulare: Pflichtfelder sind nicht in allen Fällen eindeutig und barrierefrei gekennzeichnet; vereinzelt werden Eingaben nur über Placeholder beschriftet; es gibt ein nicht sichtbares Eingabefeld im Prozess „Störung melden“.
  • PDF-Dokumente: Ein geprüftes PDF-Dokument (Stellenausschreibung) hat die automatisierte Prüfung (PAC) nicht bestanden und ist daher nicht vollständig barrierefrei.
  • Informationen in DGS & Leichter Sprache: Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sowie teilweise in Leichter Sprache fehlen (u. a. auch zur Erklärung zur Barrierefreiheit).
  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Eine Erklärung zur Barrierefreiheit fehlte zum Zeitpunkt der Prüfung.

Ein Zeit- und Maßnahmenplan zur Beseitigung der Barrieren ist aktuell in Arbeit.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://infrasignal.de/ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 40902-0
Postanschrift: GB infraSignal GmbH, Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin
 

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular: https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/includes/formular.1326107.php

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit: https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/aufgaben/durchsetzungsverfahren/