© infraVelo/Daniel Rudolph
© infraVelo/Daniel Rudolph

infraVelo und infraSignal arbeiten gemeinsam in der Grunewaldstraße

In der Grunewaldstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg errichtet unser Schwesterunternehmen infraVelo einen geschützten Radfahrstreifen zwischen der Kreuzung am U-Bahnhof Kleistpark und der Bezirksgrenze zu Charlottenburg-Wilmersdorf (Bamberger/Kufsteiner Straße). Bislang haben Radfahrende auf der ca. 1.600 Meter langen Strecke keinen eigenen geschützten Verkehrsraum, sondern teilen sich den Raum mit dem Autoverkehr. Für mehr Sicherheit für Radfahrende werden auf beiden Straßenseiten gemäß Berliner Mobilitätsgesetz breite Radfahrstreifen eingerichtet. Zudem entstehen 17 Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr.

Ampelschaltung wird neu berechnet

Der neue Radfahrstreifen führt auch über die Kreuzung Grunewaldstraße/Eisenacher Straße nahe des U-Bahnhofs Eisenacher Straße. Hier regelt eine bestehende Lichtsignalanlage (LSA) den Verkehr. Durch die neuen Radfahrstreifen ändert sich an dieser Kreuzung die Spuraufteilung: Nach der Umgestaltung der Grunewaldstraße durch infraVelo steht dem fließenden Kfz-Verkehr an der Kreuzung ein Fahrstreifen zur Verfügung, bisher waren es zwei. Dadurch ändern sich die sogenannten Konfliktpunkte, die für die Ampelschaltung relevant sind: Anhand von Konfliktpunkten berechnen Verkehrsplaner*innen die sogenannten Zwischenzeiten* zwischen den Grünphasen verschiedener Verkehrsströme.

Aufgabe des Verkehrsplaners von infraSignal in diesem Projekt ist es, die Zwischenzeiten für die Kreuzung Grunewaldstraße/Eisenacher Straße nach den Plänen von infraVelo neu zu berechnen. Es entstehen für die LSA neue Signalzeitenpläne, die für verschiedene Tageszeiten erstellt und mit den benachbarten LSA so koordiniert werden, dass der Kfz-Verkehr in der Grunewaldstraße möglichst wenig bremsen und anfahren muss.

Längere Grünzeiten für Zufußgehende

Mit den neuen Signalzeitenplänen werden die Grünzeiten für Zufußgehende im Sinne des Berliner Mobilitätsgesetzes optimiert: Sie werden künftig während ihrer Grünphase die Kreuzung überqueren können, ohne möglichst auf der Mittelinsel warten zu müssen. Dazu wird eine geringere Geschwindigkeit für mobilitätseingeschränkte Zufußgehende von 1,0 m/s angenommen. Für nicht mobilitätseingeschränkte Zufußgehende ist 1,2 m/s üblich.

Sowohl die neuen Zwischenzeiten als auch die Signalzeitenpläne werden mit der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgestimmt und von dieser schließlich als neue verkehrstechnische Unterlage angeordnet.

Die Umprogrammierung der Verkehrssteuerung erfolgt, sobald die Radfahrstreifen-Arbeiten sowie die dazugehörigen Markierungen der Fahrspuren abgeschlossen sind, damit die Ampelsteuerung zur neuen Straßengeometrie passt.

Kreuzung wird barrierefrei

Neben der Neuberechnung und Umprogrammierung der Ampelschaltung koordiniert infraSignal den barrierefreien Ausbau der Kreuzung Grunewaldstraße/Eisenacher Straße:

  • Die Lichtsignalanlage erhält für alle Fußgängerfurten eine Einrichtung für blinde und sehbehinderte Menschen: Eine Signal-Kombination aus Tönen und Vibration hilft ihnen, eine Kreuzung selbstständig und sicher zu überqueren.
     
  • Damit blinde und sehbehinderte Menschen den Bereich sicher und selbstständig überqueren können, wird an den Querungsstellen für die Fußgänger*innen ein Leitsystem mit taktilen Bodenplatten gebaut.
     
  • Der Bordstein erhält an den Querungsstellen jeweils zwei verschiedene Höhen: Auf der einen Seite des Ampelmastes wird der Bordstein auf null Zentimeter, also auf Fahrbahnniveau, abgesenkt, was sich zum Beispiel für Rollstühle oder Rollatoren eignet. Auf der anderen Seite des Mastes wird der Bordstein sechs Zentimeter hoch sein, damit er mit Blindenstock gut zu ertasten ist.

Die Bauarbeiten zur Barrierefreiheit werden voraussichtlich im Sommer 2025 durchgeführt.

* Eine Zwischenzeit gibt an, wieviel Zeit zwischen dem Ende der Grünzeit eines den Knoten räumenden Verkehrsstroms und dem Beginn der Grünzeit eines einfahrenden Verkehrsstroms vergehen muss, damit diese nicht kollidieren. Die Zwischenzeit wird auch Schutz- oder Räumzeit genannt.